Dokumente

(Bauvorhaben sind vor Baubeginn durch den Vorstand zu genehmigen)

(Zählerstände sind bis zum 30.11. einzureichen)

(Nachweis für selbstständig geleisteten Arbeitsstunden muss umgehend erfolgen. Nachweise sind bis spätestens 30.01. für das vorherige Gartenjahr einzureichen.)

 

Anträge sind per Post, per Mail () oder im Briefkasten in der Gartenanlage einzureichen.

 

Was ist bei einem Pächterwechsel zu beachten!

Ihr überlegt Euren Garten abzugeben und habt bereits einen Nachfolger, dann möchten wir hier noch einmal auf die korrekte Vorgehensweise hinweisen:

  • Information an den Vorstand (1. Vorsitzenden)
  • Einreichung Mitgliedsantrag
  • Zustimmung durch den Vorstand
  • Kaufabwicklung zwischen dem derzeitigen Pächter und dem neuen Pächter
  • Übergabe an den neuen Pächter im Beisein mindestens eines Vorstandsmitglieds

Kaufvertrag Laube

(Der Kaufvertrag kann genutzt werden, muss aber nicht.)

 

Solltet Ihre Euren Garten abgeben wollen, habt aber keinen Nachfolger, dann beachtet bitte die Kündigungsfristen.